Häufig gestellte Fragen - FAQ
Nachfolgend finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragern zum Thema Ladeinfrastruktur in einer/unserer WEG Tiefgarage. Hierbei sind die Antworten vorwiegend spezifisch auf die aktuellen Gegebenheiten der WEG Rhöndorferstr. 14 e-j zugeschnitten.
Alle Antworten sind nach bestem Wissen und Gewissen basierend auf Auskünften diverser Fachfirmen sowie unseren eigenen Recherchen und technischen Verständnis geschrieben.
Ist eine Frage noch nicht beantwortet oder die gegebene Antwort missverständlich oder gibt es sonst Anmerkungen und Hinweise?
Erlaubt die Elektrik unserer Anlage das Laden von E-Autos?
Kurzfassung: Ja, unsere WEG verfügt über einen zeitgemäßen Standard bzgl. Verkabelung und Absicherung, welche problemlos eine zeitgemäße Ladeinfrastruktur für den Heimbedarf* in unserer TG ermöglicht.
*für den "Heimbedarf" hat sich das Laden mit einer sogenannten Wallbox mit eine maximalen Leistung von 11kW pro Ladepunkt etabliert. Entsprechend sind auch die aktuellen Förderprogramme von Bund und Ländern auf die Errichtung selbiger Ladepunkte ausgelegt.
Bei einem Anschluss und der folgenden Anmeldung beim Netzbetreiber prüft dieser die verfügbare Netzleistung und erlaubt bei Bedarf einen kostenpflichtigen Ausbau. Mit den aktuell vorliegenden Informationen halten wir den aktuellen Anschluss jedoch ganz akut für die ersten paar angefragten Ladepunkte, wie auch bei einem zukünftigen Ausbau für absolut hinreichend.
Ausführlicher: Aktuell ist jedes der 5 Häuser mit je 3x100A, also 69kW und zusätzlich jede Wohnung mit je 3x63A also rd. 43kW abgesichert.
Dies ist rein technisch in Bezug auf Leitungen und Absicherung ein vielfaches dessen was nach aktuellem Standard benötigt wird um an jedem Stellplatz ein Elektroauto in unserer TG regelmäßig mit Fahrstrom zu versorgen ohne die Versorgung unserer Wohnungen zu beeinträchtigen.
Mit welcher maximalen Anschlussleistung die Rhein Energie unsere Anlage aktuell nominell zugesichert versorgt** habe ich bereits angefragt und werde es hier ergänzen sobald die Daten vorliegen.
Gemäß meinem Verständnis der zum Bauzeitpunkt gültigen DIN 18015-1 müssen es bei unseren 54 Wohneinheiten mindestens 3x140A also rd. 96kW sein zzgl. einem Zuschlag für die Versorgung der TG, Keller oder sonstigen über den Allgemeinstrom versorgten Anlagen. (Link zu einer Erläuterung zu dem Thema)
Selbst mit diesem minimal angenommen Wert ist ein Laden in unserer Tiefgarage für an allen Stellplätzen bereits heute problemlos möglich ohne irgendeine Einschränkung in der Versorgung in unserer Anlage. Zu realisieren ist dies über ein dynamisches Lastmanagement, welche die einzelnen Wallboxen bei Bedarf entsprechend regelt.
**Die vom zuständigen Netzbetreiber RheinEnergie zugesicherte Leistung kann man sich vereinfacht so vorstellen wie die maximal zugesicherte Leistung unseres Internetanbieters. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten von Netz und Absicherung ist eine Erhöhung für den Netzbetreiber erstmal etwas rein "organisatorisches". Konkret bedeutet das: Ist weitere Kapazität im Netz etwa unserer Straße verfügbar können wir diese bei der RheinEnergie beantragen und erhalten diese gegen Zahlung eines einmaligen Baukostenzuschusses. Gemäß Auskunft entsprechender Fachfirmen sowie der öffentlichen Preisauskunft der RheinEnergie ist hier überschlägig mit einmalig rd. 2.000 Euro pro 30kW Ausbau zu kalkulieren - sofern benötigt.
Wer zahlt den Strom für das Laden der Elektro Autos in unserer Tiefgarage?
Kurzfassung: Der Strom wird demjenigen bzw. derjenigen abgerechnet, der bzw. die ihn auch in sein/ihr Auto lädt. Mit der von uns vorgeschlagenen Lösung erfolgt dies ganz einfach und ohne Extrakosten über den individuell pro Wohnung bereits bestehenden Stromvertrag.
Ausführlicher: Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten Ladeinfrastruktur in einer/unserer WEG TG aufzubauen:
- Lösung A (empfohlen): Jeder Ladepunkt wird individuell an den Stromkreis der zugeordneten Wohnung verbunden. Hierbei wird der Verbrauch über den jeweilgen Wohnungszähler erfasst und über den individuell pro Wohnung abgeschlossenen Stromvertrag abgerechnet.
Es entstehen bei dieser Lösung keine regelmäßigen zusätzlichen Kosten in der Nutzung über den verbrauchten Strom hinaus.
- Lösung B: Ein oder mehrere Ladepunkte werden zentral an einen eigenen Hausanschluss oder den Zähler für Allgemeinstrom verbunden. Um in dieser Lösung eine verursachergerechte Kostenaufteilung zu ermöglichen bedarf es zusätzlicher eichrechtskonformer Zähler vor bzw. an jedem Ladepunkt. Anhand der Daten dieser zusätzichen Zähler dieser werden wahlweise durch die Hausverwaltung oder darauf spezialisierte externe Abrechnungsdienste die Kosten des gemeinsamen Stromvertrags für den zentral genutzten Anschluss.
Hierbei werden für gewöhnlich für die zentrale Verwaltung monatliche Kosten für jeden Endnutzer erhoben der einen Ladepunkt nutzt. Die Höhe hängt vom gewählten Anbieter und der Anzahl der teilnehmenden Eigentümer ab. Wir haben Beispiele mit Abrechnungskosten i.H.v 5-10€ pro Monat gefunden.
Was ist dynamisches Lastmanagement und wofür ist es gut?
Kurzfassung: Ein dynamisches Lastmanagement für Ladeinfrastruktur ermöglicht es bestmöglich die existierenden Kapazitäten von verfügbarer Anschlussleistung bedarfsgerecht zum Laden von E-Autos zu verwenden. Hierbei wird zentral am Hauptanschluss der WEG die in diesem Moment genutzte Leistung gemessen und diese mit der vom Netzbetreiber bereitgestellten maximalen Anschlussleistung verglichen. Nur wenn hierbei noch Kapazitäten frei sind wird den existierenden Ladepunkten in der TG erlaubt diese zu nutzen.
So wird sichergestellt, dass der Netzanschluss niemals durch das Laden in der TG über das vom Netzbetreiber zugesicherte Maß belastet wird und gleichzeitig bei entsprechender Verfügbarkeit von Kapazitäten diese auch genutzt werden können.
Kürzlich hat auch der ADAC einen Bericht zu diesem Thema veröffentlicht:
ADAC Studie zum Thema Lastmangement in MFH Garagen
Ausführlicher: Warum ist dynamisches Lastmanagement unserer Überzeugung die einzig zukunftsfähige Lösung auch über unsere WEG hinausgedacht zum Umgang mit Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern? Die Antwort gibt ein Blick auf die Alternativen:
- Ein exorbitanter Ausbau von Netzkapazitäten um theoretische Lastspitzen in dass etwa bei uns einmal all 60 Stellplätze gleichzeitig mit E-Autos belegt sind und auch noch alle gleichzeitig maximalen Ladebedarf haben, oder
- eine extreme Beschränkung der erlaubten Ladeleistung pro Ladepunkt an allen Stellplätzen.
Beides verschwendet unnötig Ressourcen welche ungenutzt bleiben. Im ersten Fall ist dies zudem mitunter sehr kostspielig und auch für einen Netzbetreiber in Ballungsgebieten nur schwer überhaupt zu realisieren, sofern jedes Haus so agieren würde. Der zweite Fall bringt zudem Komforteinbußen für jeden/e einzelnen/e mit sich weil er/sie nur sehr langsam Laden kann während sich mindestens Nachts unser Hausanschluss eigentlich "langweilt" weil zeitlich nur sehr wenige von uns Kochen, Waschen oder sonstige große Verbraucher verwendet.
Welche Kosten entstehen für die Installation einer Wallbox an meinem Stellplatz?
Kurzfassung: Mit den aktuellen Preisen und Förderungen des Landes NRW kostet ein 11kW Ladepunkt in unserer WEG in der Vorgeschlagenen Auführung im Mittel rund 840 €.
Ausführlicher: Die Kosten eines einzelnen Ladepunktes setzten sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Die Wallbox selbst für im Mittel etwa 800-1200 € für eine hochwertige 11kW Wallbox. Je nach gewähltem Modell kann der Preis individuell abweichen. Um den Anschluss an das zentrale dynamische Lastmanagement zu erlauben, muss eine Möglichkeit zur externen Regelung der Ladeleistung gegeben sein.
- Die Kosten der Leitungskabel, deren Verlegung, Anschluss und Inbetriebnahme der Wallbox durch einen Elektriker für wiederum etwa 1.000-1200 €. Hier ist der tatsächliche Preis von der individuell benötigten Kabellänge je nach Distanz des jeweiligen Zählers zum persönlichen Stellplatz.
In Summe ergeben sich damit Kosten von 1.800-2.400 €, im Mittel also 2.100 €. Hiervon fördert das Land NRW aktuell 60% wodurch Kosten nach Förderung in Höhe von rd. 840 € entstehen.
Für Anträge die nach dem 01.12.2020 gestellt werden reduziert sich die Förderung in NRW wieder auf 50% und die effektiven Kosten steigen damit auf rd. 1.050 €
Welche Förderungen gibt es aktuell für die Installation einer Wallbox?
Das Land NRW fördert aktuell das Errichten privater Ladeinfrastruktur einen aktuell erhöhten Satz von 60% der entstandenen Kosten bis zu einer Summe von max. 2.000 €, bei intelligenter Steuerung sogar bis zu 3.500 €
-> Link zu den Bedingungen.
Ab dem 01.12.20 fällt der Förderungssatz in NRW wieder auf 50% und bis zu einer Summe von max. 1.000 € bzw. 2.500 € für intelligente Wallboxen
Der Bund fördert ab dem 24.11.2020 eine Förderung für die Errichtung privater Ladeinfrastruktur von pauschal 900,- pro Ladepunkt, sofern Wallboxen mit einer Anschlussleistung von 11kW und intelligenter Steuerung mit einer Option zur netzdienlichen Regelung verbaut werden.
-> Link zu den Bedingungen bei der KFW.
Beide Förderprogramme erfordern den Nachweis über den Bezug von Ökostrom am genutzten Anschluss. Für weitere Förderbedingungen, bitte den Links folgen. Eine Doppelförderung mit beiden Programmen ist ausgeschlossen.
Welche Kosten entstehen der Gemeinschaft für die Installation von Ladeinfrastruktur in unserer Tiefgarage?
Kurfassung: Für rund 3.500 also rund 50 Euro pro Stellplatz lassen sich einige zentrale und Zukunftsweisende Voraussetzungen schaffen die auch zukünftig Eigentümern und Mietern eine faire und kosteneffiziente Möglichkeit bieten Ihre individuelle Ladeinfrastruktur zu errichten.
Ausführlicher: Für die Gemeinschaft macht Sinn heute schon, ein paar zentrale Voraussetzungen zu schaffen um den Ausbau auch zukünftig für alle fair, kostengünstig und mit hohem Nutzwert zu ermöglichen und gleichzeitig den Wert der Immobilie sowohl für den Verkauf aber auch die Vermietung zu steigern.
Dabei sind nach unserem bisherigen Verständnis folgende Komponenten erforderlich:
- ein zentrales dynamisches Lastmangement, welches die optimale und faire Ausnutzung des vorhandenen Netzanschlusses auch ermöglicht. Hierfür liegen uns aktuell Vorschläge von einmalig 500 bis 2000 € vor
- Kernbohrungen für die Leitungswege von den Zählerräumen in die TG, welche einmalig pro Haus (jeweils mit dem ersten von dort verlegten Anschluss) erfolgen und anschließend brandschutzkonfom wahlweise mit Schaum oder Brandschutzsäcken verschlossen werden. Kostenpunkt wird mit rd. 120€ / Loch erwartet. In Haus f wären 2 Löcher nötig. Die Gesamtzahl kann je nach lokaler Gegebenheit in den Häusern abweichen. Wir nehmen für die Rechnung hier 12 Löcher an.
- (optional) zentral in der TG verlegte Kabeltrassen, die dann jeweils bei der individuellen Verlegung eines Ladepunktes genutzt werden. Dies kann das Verlegen erleichtern und das Erscheinungsbild der TG auch bei starkem Ausbau in einigen Jahren begünstigen. Hierfür schätzen wir einmalig rd. 700 € für die gesamte TG.
Insgesamt liegen die erwarteten Kosten also je nach gewählter Lastmanagement Lösung bei grob 3.500 € also rund 50€ pro Stellplatz.
Erfordert das Laden von E-Autos in einer Tiefgarage besondere Brandschutzvorkehrungen?
Kurfassung: Nein.
Auführlicher: Der Brandschutz von Elektrofahrzeugen ist seit 2015 EU-weit geregelt: Nach UNECE R 100 gelten keine besonderen Brandschutzvorschriften beim Laden von Elektrofahrzeugen.
Was sagt das neue WEG Gesetz dazu?
Kurzfassung: Mit dem zum 01.12.2020 in Kraft tretenden WEMoG* kann fortan jeder/e Eigentümer/in den Bau von Ladeinfrastruktur verlangen. Das "ob" steht damit nicht mehr zur Diskussion, es kann lediglich noch über das "wie" entschieden werden.
*Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz -> siehe hier
Ausführlicher: Die im Kern entscheidende Veränderung für das Thema Ladeinfrastruktur findet sich in der Neufassung von §20 (2):
§ 20 Bauliche Veränderungen (WEG neu)
(1) [...]
(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die [...] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge [...] dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.
Eine umfassendere Beschreibung findet sich z.B. hier auf der Emobilitätsseite des Landes NRW.
Allgemeine Fragen zum Thema Elektromobilät
Schmelzen bei zunehmendem E-Auto Verkauf bald die Trafos der Netzbetreiber?
Kurzfassung: Wer bis hier hin durchgehalten hat beim Lesen, kann zumindest die letzte Frage nun bereits zielsicher mit einem fundierten *Nein* beantwortet werden.
Ausführlicher: Es gelten die gleichen "Regeln" wie beim Lastmanagement innerhalb unserers Hauses zunutze machen werden.
Die Rheinische Netzgesellschaft GmbH hat hierzu beispielsweise das folgende Video veröffentlicht was zeigt wie die Netzanbieter dem Thema mit smarter Netzsteuerung dem Thema begegnen:
https://www.youtube.com/watch?v=WI2qBUkpBjI&feature=emb_logo
Sind Elektroautos nich viel schädlicher? Was ist mit all den Rohstoffen in den Batterien? Wie steht es um das Recycling? Haben wir überhaupt genug Strom um alle elektrischer zu fahren?
Kurzfassung: Hierzu haben bereits viele findigere Schreiber als wir sinnvolle und kurzweilige Texte geschrieben, daher erlauben wir uns an dieser Stelle auf ein paar Quellen zu dem Thema zu verweisen:
Zum Thema mit vielen fundierte Quellenangaben:
https://energiewende.eu/falsch-wie-nachgemachtes-geld/
Aus der gleichen Quelle, aber etwas "bedrückend" zum Lesen:
https://energiewende.eu/erdoel-comic-eine-wahre-geschichte-in-3-teilen/
Mit etwas Humor geschrieben, in der Sache aber ebenfalls sehr auf dem Punkt:
https://graslutscher.de/tag/elektromobilitaet/
Ein anschauliches Video zum Thema Recycling von (Auto-)Batterien:
https://www.youtube.com/watch?v=pwoRxee97Rs
Sollte ich nicht lieber auf Wasserstoffautos warten?
Kurzfassung: Weil es Systembedingt kaum eine Chance haben wird in Sachen "Energieeffizient" mit einem rein battariebetriebenen Auto mithalten kann.
Ausführlicher: Hierfür empfehlen wir folgendes Video die das Thema sehr anschaulich darstellt:
Hyundai Nexo: Wasserstroff hat in PKW keine Zukunft Teil 2/2
Alternativ auch nochmal was zum Lesen:
https://www.itcv-software.com/nationale-wasserstoffstrategie/